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Ausbildung zum/zur Kaufmann/frau im Einzelhandel
Kaufleute im Einzelhandel informieren und beraten Kunden. Sie verkaufen die ge-wünschten Waren und kassieren den Verkaufspreis. Außerdem arbeiten Sie im Ein-kaufs- und Lagerwesen, übernehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen, wirken beim Visual Merchandising und der Sortimentsgestal-tung mit. Kaufmann/-frau im Einzelhandel ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handel ausgebildetAnforderungen /Voraussetzungen Die Ausbildungsanfänger/innen sind in der Regel ohne berufliche Vorbildung. Es ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Einsatzmöglichkeiten Einzelhandelsgeschäfte vom Modehaus über den Baumarkt bis zum Versandhandel. Supermärkte, Kaufhäuser, Gemüseläden, Fleischereien, Tabakläden und andere Facheinzelgeschäfte. Sie sind aber auch in Videotheken oder bei Fahradverleihern beschäftigt. Ausbildungsinhalte die Auszubildenden lernen u.a.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Zwischenprüfung Eine Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie be-steht aus schriftlichen Aufgaben und dauert höchstens zwei Stunden. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung beinhaltet drei schriftliche und einen mündlichen Bereich. Praktika Zur Unterstützung einer praxisnahen Ausbildung werden Praktika in verschiedenen Betrieben in unserer näheren Umgebung durchgeführt. Das Auswählen der Prakti-kantenstelle kann selbstständig, aber auch mit Unterstützung des Sozialpädagogen bzw. Ausbilders erfolgen. Fachveranstaltungen Ausbildungsbegleitend werden Betriebe und Fachmessen besucht, bzw. besichtigt. |
Kaufleute im Einzelhandel informieren und beraten Kunden. Sie verkaufen die ge-wünschten Waren und kassieren den Verkaufspreis. Außerdem arbeiten Sie im Ein-kaufs- und Lagerwesen, übernehmen betriebswirtschaftliche Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen, wirken beim Visual Merchandising und der Sortimentsgestal-tung mit. Kaufmann/-frau im Einzelhandel ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handel ausgebildet