Ausbildung zum/zur Chemikant/in


Der Chemikant überwacht und steuert Maschinen, mit deren Hilfe chemische Erzeugnisse wie Medikamente, Kosmetika oder Kunststoffe hergestellt werden. Mit diesen Maschinen/Produktionsanlagen werden so genannte verfahrenstechnische Arbeiten durchgeführt, wie Kühlen, Heizen oder Destillieren.
Chemikanten starten die Produktionsanlagen, befüllen die Maschinen mit Rohstoffen, überwachen den Fabrikationsablauf anhand von Messungen und führen hierüber Protokollbücher. Auch das Warten, Reinigen und reparieren der zum Teil großräumigen Anlagen gehört zu ihren Aufgaben.

Einsatzmöglichkeiten

Chemikanten arbeiten in der chemischen Industrie, zum Beispiel bei Herstellern von Kosmetika, Medikamenten, Düngemitteln, Farben und Lacken, Kunststoffen sowie Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln.

Aufgaben und Tätigkeiten

Sie stellen aus organischen und anorganischen Rohstoffen chemische Erzeugnisse wie Farben, Pflanzenschutzmittel, Waschmittel oder Kosmetika her und bedienen hierfür rechnergestützte Maschinen und Fertigungsstraßen. Chemikanten und Chemikantinnen füllen die Rohstoffe in Behältnisse ein, fahren die Produktionsanlagen an und heizen, kühlen oder destillieren die Rohstoffe. Während der Herstellung kontrollieren sie regelmäßig Messwerte und entnehmen Proben, um die Produktqualität zu überprüfen. Die fertigen Produkte füllen sie ab und protokollieren den Fertigungsverlauf. Daneben warten und reparieren sie die Produktionsanlagen. Sie beteiligen sich auch an der Entwicklung von verfahrenstechnischen Prozessen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

Ausbildungsinhalte

Die Auszubildendenen lernen:
  • wie man Stoffkonstanten, insbesondere Viskosität, Brechzahl und Schmelztemperatur, bestimmt und auswertet
  • wie man Feststoff-Flüssigkeitsgemische vor allem durch Sedimentieren und Filtrieren trennt
  • wie man Rohre und Rohrleitungsteile verbindet und abdichtet
  • wie man Druck, Differenzdruck, Füllstand, Durchfluss, Menge und Temperatur misst
  • wie Fördermittel ausgebaut, eingebaut und in Betrieb genommen werden
  • wie man Produktionsprozesse einschließlich der Ver- und Entsorgung beschreibt und Umweltschutzmaßnahmen berücksichtigt
  • wie man betriebsübliche Analyseverfahren, insbesondere fotometrische oder chromatografische, anwendet und auswertet
  • wie man Gemische durch Umkristallisieren und Destillieren reinigt
  • wie man Elementen eines Regelkreises Funktionen zuordnet
  • wie man Anlagen oder Teilanlagen anfährt, abfährt und im Rahmen der Betriebsanweisung fährt
  • wie man Geräte und Anlagen zum Destillieren und Rektifizieren, zum Sedimentieren, Zentrifugieren und Filtrieren unterscheidet und einsetzt
  • wie man logische Grundschaltungen aufbaut und prüft
  • wie Prozessabläufe dokumentiert werden
  • wie man Produktionseinrichtungen instand hält
  • wie man Programme für speicherprogrammierbare Steuerungen eingibt und testet
Darüber hinaus lernt man die Fertigkeiten und Kenntnisse, die in den vier ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten vermittelt werden.

Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden Folgendes vermittelt:
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care): Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Anlagensicherheit, Umweltschutz, Qualitätsmanagement, Kundenorientierung, kostenorientiertes Handeln
  • Arbeitsorganisation und Kommunikation: Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Informationsbeschaffung und Dokumentation, Kommunikations- und Informationssysteme
Prüfungsinhalte

Teil 1 der Abschlussprüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird der Teil 1 der Abschlussprüfung durchgeführt. Er besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil in den Prüfungsbereichen Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit, Verfahrenstechnik, Messtechnik und Anlagentechnik.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Er besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.
Der praktische Teil besteht aus einer Arbeitsaufgabe im Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess, bei der die gewählten Wahlqualifikationseinheiten berücksichtigt werden. Die praktische Aufgabe soll in maximal sieben Stunden durchgeführt werden.
In der Arbeitsaufgabe soll u.a. ein Produktions- oder Arbeitsprozess mit mindestens zwei verfahrenstechnischen Grundoperationen, mindestens einer Regelungs- oder Steuerungsaufgabe und mindestens einer anlagentechnischen Inspektions- oder Wartungsarbeit durchgeführt werden.
Der schriftliche Teil umfasst die Prüfungsbereiche Produktionstechnik, Prozessleittechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt vier Stunden.
Der schriftliche Teil von Teil 2 der Abschlussprüfung kann in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.