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Ausbildung zum/zur Chemikant/in
Der Chemikant überwacht und steuert Maschinen, mit deren Hilfe chemische Erzeugnisse wie Medikamente, Kosmetika oder Kunststoffe hergestellt werden. Mit diesen Maschinen/Produktionsanlagen werden so genannte verfahrenstechnische Arbeiten durchgeführt, wie Kühlen, Heizen oder Destillieren. Chemikanten starten die Produktionsanlagen, befüllen die Maschinen mit Rohstoffen, überwachen den Fabrikationsablauf anhand von Messungen und führen hierüber Protokollbücher. Auch das Warten, Reinigen und reparieren der zum Teil großräumigen Anlagen gehört zu ihren Aufgaben. Einsatzmöglichkeiten Chemikanten arbeiten in der chemischen Industrie, zum Beispiel bei Herstellern von Kosmetika, Medikamenten, Düngemitteln, Farben und Lacken, Kunststoffen sowie Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln. Aufgaben und Tätigkeiten Sie stellen aus organischen und anorganischen Rohstoffen chemische Erzeugnisse wie Farben, Pflanzenschutzmittel, Waschmittel oder Kosmetika her und bedienen hierfür rechnergestützte Maschinen und Fertigungsstraßen. Chemikanten und Chemikantinnen füllen die Rohstoffe in Behältnisse ein, fahren die Produktionsanlagen an und heizen, kühlen oder destillieren die Rohstoffe. Während der Herstellung kontrollieren sie regelmäßig Messwerte und entnehmen Proben, um die Produktqualität zu überprüfen. Die fertigen Produkte füllen sie ab und protokollieren den Fertigungsverlauf. Daneben warten und reparieren sie die Produktionsanlagen. Sie beteiligen sich auch an der Entwicklung von verfahrenstechnischen Prozessen. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Ausbildungsinhalte Die Auszubildendenen lernen:
Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden Folgendes vermittelt:
Teil 1 der Abschlussprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird der Teil 1 der Abschlussprüfung durchgeführt. Er besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil in den Prüfungsbereichen Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit, Verfahrenstechnik, Messtechnik und Anlagentechnik. Teil 2 der Abschlussprüfung Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Er besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Der praktische Teil besteht aus einer Arbeitsaufgabe im Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess, bei der die gewählten Wahlqualifikationseinheiten berücksichtigt werden. Die praktische Aufgabe soll in maximal sieben Stunden durchgeführt werden. In der Arbeitsaufgabe soll u.a. ein Produktions- oder Arbeitsprozess mit mindestens zwei verfahrenstechnischen Grundoperationen, mindestens einer Regelungs- oder Steuerungsaufgabe und mindestens einer anlagentechnischen Inspektions- oder Wartungsarbeit durchgeführt werden. Der schriftliche Teil umfasst die Prüfungsbereiche Produktionstechnik, Prozessleittechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt vier Stunden. Der schriftliche Teil von Teil 2 der Abschlussprüfung kann in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. |
Der Chemikant überwacht und steuert Maschinen, mit deren Hilfe chemische Erzeugnisse wie Medikamente, Kosmetika oder Kunststoffe hergestellt werden. Mit diesen Maschinen/Produktionsanlagen werden so genannte verfahrenstechnische Arbeiten durchgeführt, wie Kühlen, Heizen oder Destillieren.