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Ausbildung zum/zur Chemielaborant/in


Chemielaboranten befassen sich mit der Durchführung chemischer Versuche und der Analyse und Herstellung chemischer Stoffe. Dabei sind sie überwiegend im Labor tätig und arbeiten im kleinen Team, das zumeist von einem Chemiker geleitet wird.
In Laboratorien prüfen Chemielaboranten und -laborantinnen chemische Produkte und Prozesse. Zudem entwickeln sie Stoffgemische sowie organische und anorganische Präparate. Wenn sie Strukturen und Eigenschaften von Stoffen untersuchen, nehmen sie z.B. fotometrische Gehaltsbestimmungen vor oder wenden chromatografische Verfahren an. Volumetrische, gravimetrische und spektroskopische Analysen führen sie ebenfalls durch. Mitunter zählen auch immunologische, diagnostische oder biotechnische Arbeiten zu ihren Aufgaben. Versuchsreihen und messtechnische Aufgaben erledigen sie weitgehend selbstständig. Die Versuchsabläufe protokollieren sie und werten sie am Rechner aus. Da sie oft mit gefährlichen Stoffen arbeiten, halten sie Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften sorgfältig ein.

Einsatzmöglichkeiten

Chemielaboranten arbeiten unter anderem in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, der Nahrungsmittelherstellung und für wissenschaftliche Einrichtungen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre.

Ausbildungsinhalte

Die Auszubildendenen lernen:
  • wie man mit Arbeitsmitteln und -geräten, z.B. Laboreinrichtungen sowie Labor- und Messgeräten, umgeht sowie sie pflegt und wartet
  • wie man die Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen anwendet
  • wie Konzentrationen berechnet werden
  • wie man Proben nimmt
  • wie bestimmte chemische Lösungen hergestellt, also Stoffe vereinigt werden, und wie man Stoffe, z.B. durch Eindampfen, Dekantieren oder Zentrifugieren, trennt
  • wie man Einrichtungen und Arbeitsgeräte vorbereitet und richtig einsetzt
  • wie man mit Arbeitsstoffen umgeht, wie man sie kennzeichnet und ihren Einsatzgebieten zuordnet
  • wie man Messgeräte einsetzt und Messungen durchführt
  • wie man gravimetrische Bestimmungen durchführt
  • wie man chromatografische Trennverfahren unterscheidet
  • wie Präparate hergestellt werden
  • wie man Stoffe z.B. durch Filtrieren, Kristallisieren, Extrahieren oder unter Druck trennt und reinigt
  • wie Qualität und Menge von Stoffen mit Spektrometern analysiert werden
  • wie man organische oder anorganische Verbindungen über mehrere Stufen herstellt
  • wie man Proben vorbereitet
Darüber hinaus erwirbt man die Fertigkeiten und Kenntnisse, die in den sechs ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten vermittelt werden.

Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden Folgendes vermittelt:
  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
  • welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind
  • wie die Wirtschaftlichkeit im Labor gewährleistet wird
  • wie qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt werden
Prüfungsinhalte

Teil 1 der Abschlussprüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird der Teil 1 der Abschlussprüfung durchgeführt. Er besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Im Bereich prozessorientiertes Arbeiten hat der Prüfling zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Dabei kann z.B. aus Gebieten und Tätigkeiten wie Durchführen einer instrumentell analytischen Aufgabe, Durchführen einer maßanalytischen Aufgabe oder Durchführen einer physikalisch analytischen Aufgabe gewählt werden. Die Bereiche analytische Chemie und Wahlqualifikationen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind schriftlich zu bearbeiten.
Der schriftliche Teil von Teil 2 der Abschlussprüfung kann in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.