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Ausbildung zum/zur Bau- und Metallmaler/in
Bau- und Metallmaler/innen sind an der farblichen Gestaltung von Gebäuden und Innenräumen beteiligt. Sie gestalten oder renovieren Fassaden durch Streichen oder Beschichten, grundieren und streichen Wände, Heizkörper, Türen und Fenster. Bau- und Metallmaler/in ist eine Berufsausbildung, sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Anforderungen /Voraussetzungen
Es ist grundsätzlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorge-schrieben.
Einsatzmöglichkeiten
Anstellungen finden sie überwiegend in Betrieben des Maler- und Lackierhandwerks, der Fahrzeuglackierung und der Fahrbahnmarkierung, sowie in Firmen welche Bo-denbeläge verlegen.
Ausbildungsinhalte
die Auszubildenden lernen u.a.
- Ausführen von Nebenarbeiten
- Vorbereiten von Untergründen
- Ausführen von Beschichtungen, Tapezier- und Belagarbeiten
- Verlegen von Decken-, Wand- und Bodenbelägen
- Farbgebung und Beschriftung
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Zwischenprüfung
Eine Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Der Prüfungsteilnehmer soll hier in höchstens 7 Stunden 3 Prüfungsstücke ausführen.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung beinhaltet einen praktischen, einem schriftlichen und eventuell einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil prüft, in 3 Stunden zum Beispiel in den Fächern Fachkunde, Berufsbezogenes Rechnen, Fachzeichnen, sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In der praktischen Prüfung soll ein Prüfstück aus einem Schwer-punktbereich angefertigt werden. Die Prüfung wird bei der Handwerkskammer abgelegt.
Praktika
Zur Unterstützung einer praxisnahen Ausbildung werden Praktika in verschiedenen Betrieben in unserer näheren Umgebung durchgeführt. Das Auswählen der Prakti-kantenstelle kann selbstständig, aber auch mit Unterstützung des Sozialpädagogen bzw. Ausbilders erfolgen.
Fachveranstaltungen
Ausbildungsbegleitend werden Betriebe und Fachmessen besucht, bzw. besichtigt. |
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